Eine der Eigenschaften, die wir Übersetzer und Dolmetscher haben, ist unsere Hilfsbereitschaft. Wir sind geborene Kommunikatoren, die mit unseren Dienstleistungen darauf abzielen, interkulturelle Barrieren zu beseitigen, die vor allem auf mangelnden Kenntnissen der Sprache und Kultur der anderen Partei beruhen. Das Ausmaß dieser Hindernisse kann noch größer werden, wenn es darum geht, auf internationaler Ebene Geschäfte zu machen oder neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen.
In dieser Artikelreihe möchte ich mich auf einige Gebiete konzentrieren, in denen ich die Erfahrung gemacht habe, welch große Rolle ein Übersetzer und Dolmetscher bei der Erreichung erfolgreicher Geschäftsziele auf Unternehmensebene sowie auf beruflicher Ebene spielen kann, wenn es darum geht, die Grenzen auf dem Arbeitsmarkt zu erweitern.
KAPITEL 1: IMMOBILIEN: VERKAUFEN UND KAUFEN OHNE SCHRANKEN UND GRENZEN
Die Präsenz des Tourismus in der Region der Comunidad Valenciana und speziell an der Costa Blanca, war ein entscheidender Faktor für die Vermehrung von Unternehmen im Immobiliensektor. Viele dieser Unternehmen konzentrieren sich auf ausländische Kunden, da Spanien eines der beliebtesten Urlaubsziele ist und für den Kauf eines Ferienhauses, sowohl als Eigentum als auch zur Miete, genutzt wird.
Beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrags müssen zahlreiche Dokumente zur Hand sein, und wenn der Käufer oder Verkäufer aus einem anderen Land kommt, kann die Rolle eines Übersetzers und Dolmetschers entscheidend sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unterlagen berücksichtigt werden, die dem Notar vorgelegt werden müssen:
- Personalausweis (DNI oder NIE in Spanien) oder eine gültige Aufenthaltskarte:
Die Vorführung des Personalausweises (DNI/NIE) oder der Aufenthaltskarte ist für alle an der Unterzeichnung beteiligten Parteien erforderlich: Käufer, Verkäufer und Garanten (falls zutreffend).
- Bevollmächtigung:
Für den Fall, dass jemand im Namen eines Teilnehmers handelt, sei es aufgrund von Abwesenheit oder aus pragmatischen Gründen, ist es notwendig, die Vollmacht beizufügen, die es erlaubt, die Unterschrift im Namen des Vertretenen zu leisten.
- Letzter Quittung der Grundsteuer (IBI)
Bei gebrauchten Häusern muss der Verkäufer die letzte Quittung für die Grundsteuer (IBI) bis zum Zeitpunkt der Zahlung vorlegen.
- Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft:
Bei gebrauchten Immobilien ist außerdem eine von der Eigentümergemeinschaft ausgestellte Bescheinigung (in der Regel vom Hausverwalter) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Immobilie auch mit der Zahlung der Gemeinschaftsgebühren auf dem Laufenden ist.
- Personalisiertes Informationsblatt und verbindliches Angebot:
Das personalisierte Informationsblatt (FIPER) und das verbindliche Angebot sind Dokumente, die das Finanzinstitut dem Käufer irgendwann zur Verfügung gestellt hat und die dem Notar vorgelegt werden sollten, falls es Zweifel gibt oder Informationen geändert werden müssen.
- Entwurf der Besitzurkunde:
In den letzten Tagen kann der Käufer der Immobilie eine Kopie der Urkunde anfordern, um zu überprüfen, dass alles korrekt ist und um hektische Situationen beim Notar zu vermeiden.
In der Regel akzeptiert der Notar kein Dokument, das nicht in der Amtssprache des Ortes, an dem der Verkauf stattfindet, übersetzt und beglaubigt ist. Dies ist jedoch nur der letzte Schritt eines ganzen Prozesses, in dem eine klare und überzeugende Kommunikation darüber entscheidet, ob der Vertrag unterzeichnet werden kann. Das Immobilienbüro und/oder der Verkäufer der Immobilie müssen berücksichtigen, dass bereits der Präsentationstext der Immobilie auf Websites oder in Immobilienmagazinen ausreichend attraktiv und klar sein muss, damit sich der Käufer für diese Immobilie interessiert. Daher ist es wichtig, dass diese Texte von Fachübersetzern verfasst werden.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme wird der Käufer die Immobilie besichtigen wollen. Hier ist der Einsatz eines Dolmetschers, der bei der Besichtigung der Immobilie vermitteln und die Kommunikation zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer erleichtern kann, unerlässlich.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme wird der Käufer die Immobilie besichtigen wollen. Hier ist der Einsatz eines Dolmetschers, der bei der Besichtigung der Immobilie vermitteln und die Kommunikation zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer erleichtern kann, unerlässlich.
- Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches.
- Beschäftigungsnachweise und Arbeitsverträge der Person(en), die das Darlehen beantragen.
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des/der Antragsteller(s).
- Die letzten beiden Einkommenssteuer- und Mehrwertsteuererklärungen bei Selbstständigen.
- Kontoauszüge für die letzten sechs Monate.
- Eigentumsurkunden von anderen Immobilien, die Sie besitzen.
- Nachweis anderer Einkünfte, die Sie haben.
- Wenn Sie in letzter Zeit Kredite aufgenommen haben, Quittungen für die Zahlungen.
- Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag und die letzten Quittungen.
- Wenn Sie geschieden sind, in Trennung leben oder sich in einem solchen Prozess befinden, das gerichtliche Urteil über die Trennung und die Regelungsvereinbarung.
Der Verkäufer hingegen muss die folgenden Unterlagen anfertigen:
- Energieeffizienzausweis
- Letzter Quittung der Grundsteuer (IBI)
- Bescheinigung der Bewohnbarkeit
- Zuletzt bezahlte Rechnungen von Versorgungsunternehmen
- Grundrisse der Immobilie
- Bescheinigung der technischen Bauaufsicht
- Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft
- Genehmigte ausstehende Zahlungen
- Statuten der Eigentümergemeinschaft
- Gemeinschaftsregeln
Der Immobilienverwalter kann dem ausländischen Kunden, ob Käufer oder Verkäufer, die Übersetzung solcher Unterlagen im Voraus anbieten. Auf diese Weise werden sie den Geschäftsprozess beschleunigen und gleichzeitig einen Mehrwert für ihre Dienstleistungen schaffen. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit Spaniens (MAEC) verfügt über eine aktualisierte Liste vereidigter Übersetzer, die nach Sprachen geordnet ist, die sie übersetzen. Sie können diese Liste finden hier.
Für Übersetzungen und Dolmetschen aus dem Deutschen ins Spanische können Sie mich direkt kontaktieren. Meine Website ist www.transmitte.com, oder Sie können mir direkt an info@transmitte.com schreiben. Ich werde Ihnen gerne weiterhelfen.
Für andere Sprachen können Sie die Websites von Übersetzerverbänden wie La Xarxa (Netzwerk der Übersetzer und Dolmetscher der Autonomen Gemeinschaft Valencia) https://www.xarxativ.es/ besuchen.