Nachdem ich mehrere Anfragen nach beglaubigten Übersetzungen in digitalem Format erhalten habe, habe ich mich auf die Suche nach Informationen zu diesem Thema gemacht und bin dabei auf eine Vielzahl von Informationen gestoßen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie über digital signierte beglaubigte Übersetzungen wissen sollten:
Am 6. April 2020 veröffentlichte das spanische Amt für Spracheninterpretation „Oficina de Interpretación de Lenguas, OIL“ eine Mitteilung, in dem es heißt, dass die beglaubigte Übersetzung elektronisch unterzeichnet und in digitalem Format vorgelegt werden kann, sofern sie die für ihre Gültigkeit in Spanien erforderlichen Anforderungen erfüllt (enthalten in der Verordnung AEC/2125/2014):
<<Angesichts wiederholter Anfragen zur Gültigkeit und zum amtlichen Charakter von Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern-Dolmetschern angefertigt, mit elektronischen Geräten übermittelt und elektronisch unterzeichnet werden, wird hiermit Folgendes mitgeteilt:
<<Artikel 10 des spanischen Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren für öffentliche Verwaltungen (Ley 39/2015, de 1 de octubre, del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas) enthält eine Liste der von den öffentlichen Verwaltungen akzeptierten Unterschriftsystemen. Da die Verwaltungen die Hauptempfänger der von den vereidigten Übersetzern und Dolmetschern (im Nachhinein werden „TIJ“ genannt) übersetzten Dokumente sind, ist es zulässig, dass diese elektronisch mit einem der im oben genannten Artikel aufgeführten Systeme unterzeichnet werden. Dies entbindet sie in keiner Weise von der Einhaltung der Anforderungen, die in der Verordnung AEC/2125/2014 vom 6. November festgelegt sind, in der die Regeln für die Prüfungen zur Erlangung des Titels eines TIJ in Bezug auf die Beglaubigung, die Unterschrift, den Stempel und die Fotokopie des übersetzten Originals festgelegt sind.>>
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung gemäß Artikel 8 der Verordnung AEC/2125/2014 vom 6. November (Anm. 2), in der auch die Regeln für die Prüfungen zur Erlangung des Titels eines TIJ festgelegt sind, lauten wie folgt:
Das übersetzte und in elektronischer Form eingereichte Dokument muss auf allen Seiten den Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers sowie am Ende des Dokuments eine Bescheinigung (Anmerkung 3) enthalten, die die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt. Bei dieser Beglaubigung handelt es sich um einen kleinen Text, der in Form einer rituellen Formel, deren Muster vom OIL festgelegt wird (in Anhang II derselben Verordnung enthalten), die Wahrhaftigkeit und Genauigkeit der Übersetzung garantiert.
Sowohl das Siegel als auch die Bescheinigung müssen den Mustern entsprechen, die in den Anhängen der Bestellung selbst enthalten sind. Dieses elektronische Dokument muss vom TIJ elektronisch signiert werden.
Zur Überprüfung der Authentizität des Originals, von dem die Übersetzung erstellt wurde, muss dem übersetzten Dokument eine (auch digitale) Kopie des Originaldokuments beigefügt werden, die auf allen Seiten abgestempelt und datiert ist.
Hier finden Sie die Links zu den offiziellen Quellen für diese Informationen:
Mitteilung vom 6. April 2020
Verordnung mit den Anforderungen für beglaubigte Übersetzungen (Artikel 8)
Die Verwaltung überlässt es jedoch den einzelnen Institutionen, die Anforderungen für die Einreichung von Dokumenten festzulegen. Sie können also verlangen, dass die beglaubigte Übersetzung nur auf Papier, auf Papier und im PDF mit digitaler Signatur oder nur im PDF mit digitaler Signatur vorgelegt wird. Daher ist es wichtig, sich bei der entsprechenden Behörde bzw. Institution zu erkundigen, ob sie digitale Unterschriften auf beglaubigten Übersetzungen zulässt.
Zur Aktualisierung meiner Dienstleistungen und zur Anpassung an die „neue Normalität“ der beglaubigten Übersetzungen habe ich bei der „spanischen Münzanstalt“ (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre) ein Zertifikat für die digitale Signatur beantragt und auf meinem PC das Programm AutoFirma installiert, den sogenannten „Client“ für die elektronische Signatur, der von der öffentlichen Verwaltung angeboten wird. Dies geht aus der Website, hervor, auf der auch der Installationsvorgang und die Verwendung des Programms erläutert werden.
Geschafft! Diesmal war es nicht so kompliziert, sich auf den neuesten Stand zu bringen und die wachsende Nachfrage der Kunden zu befriedigen, was auch den Prozess der Lieferung beglaubigter Übersetzungen beschleunigt und vereinfacht.
Für weitere Informationen können Sie mich gerne unter info@transmitte.com kontaktieren oder meine Website besuchen www.transmitte.com